Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Impact Freelance GmbH (Marke Impact One) ist bemüht, ihre Website impact-one.com barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA sowie die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), soweit sie auf dieses Angebot anwendbar sind.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist mit den WCAG 2.1, Stufe AA, teilweise vereinbar. Die wesentlichen Inhalte und Funktionen sind per Tastatur bedienbar, Bilder tragen Alternativtexte, Formularfelder sind beschriftet, die Seitensprache ist ausgezeichnet, Inhalte lassen sich zoomen und die Seiten verfügen über eine Hauptinhalt-Landmarke sowie einen Sprunglink zum Inhalt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einzelne dekorative Texte und Beschriftungen in gedämpften Grautönen erreichen das Kontrastverhältnis von 4,5:1 noch nicht überall. Wir überarbeiten diese Stellen schrittweise.
- Animierte Übergänge beim Scrollen lassen sich derzeit nicht gesondert abschalten; die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird jedoch berücksichtigt, soweit der Browser sie weitergibt.
- Eingebettete Inhalte Dritter (zum Beispiel Terminbuchung oder Chat) unterliegen den Barrierefreiheitsstandards des jeweiligen Anbieters.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. Oktober 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manuellen Tests der zentralen Seiten. Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen der Website überprüft.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Dann schreiben Sie uns, wir melden uns zeitnah zurück:
Impact Freelance GmbH
Ludwigstraße 8, 80539 München
E-Mail: info@impact-one.com
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für die Marktüberwachung nach dem BFSG zuständige Behörde Ihres Bundeslandes wenden. Für Bayern ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

