Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Impact Freelance GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kadir Su (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs-, Strategie-, Branding-, Marketing- und sonstige Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(1) Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Hilfe qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen. Der Auftragnehmer haftet für das Verschulden der von ihm eingesetzten Dritten wie für eigenes Verschulden.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Vertragsparteien. Mehrleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätzen berechnet.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei projektbezogenen Aufträgen ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung ist nach Abnahme der Leistung fällig.
(3) Bei laufenden Beratungsleistungen erfolgt die Abrechnung monatlich. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen der Vertragsdurchführung Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Hieraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme abzunehmen. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
(2) Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Zwischenergebnisse, Entwürfe und nicht freigegebene Konzepte verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags erbrachten Leistungen zu Referenzzwecken zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Diese Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Die Vertragsdauer richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im jeweiligen Angebot.
(2) Bei laufenden Beratungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist 30 Tage zum Monatsende, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Im Falle einer vorzeitigen Beendigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Erstattung der bereits angefallenen Aufwendungen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag München.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.